Das Energieeffizienzgesetz – was Sie darüber wissen sollten
Das Ziel der EU ist die 20%ige Energieeinsparung, die 20%ige Steigerung der Energieeffizienz sowie die Steigerung erneuerbarer Energien um 20%. Die nationale Umsetzung der Energieeffizienz-richtlinie 2012/27/EU der Europäischen Union erfolgte durch das nationale Energieeffizienzgesetz, welches mit 1. Jänner 2015 in Kraft trat.
Das Energieeffizienzgesetz (kurz: EEffG) beinhaltet eine Vielzahl an Energieeinsparungsverpflichtungen und deren Maßnahmen in Österreich. Im Speziellen werden große energieverbrauchende Unternehmen zum Handeln verpflichtet.
Das Ziel der EU ist die 20%ige Energieeinsparung, die 20%ige Steigerung der Energieeffizienz sowie die Steigerung erneuerbarer Energien um 20%. Die nationale Umsetzung der Energieeffizienz-richtlinie 2012/27/EU der Europäischen Union erfolgte durch das nationale Energieeffizienzgesetz, welches mit 1. Jänner 2015 in Kraft trat.
Das Energieeffizienzgesetz (kurz: EEffG) beinhaltet eine Vielzahl an Energieeinsparungsverpflichtungen und deren Maßnahmen in Österreich. Im Speziellen werden große energieverbrauchende Unternehmen zum Handeln verpflichtet.
Bei Firmenbeteiligungen gilt:
Übersteigt die Eigentumsstruktur 50%, wird die gesamte Unternehmensgruppe betrachtet. Alle in Österreich ansässigen Unternehmen werden auf die Mitarbeiteranzahl, den Umsatz und die Bilanzsumme hin geprüft und als ein großes Unternehmen laut Energieeffizienzgesetz behandelt.
Für große energieverbrauchende Unternehmen sind die Durchführung eines erstmaligen Energieaudits gemäß EN 16247 und die anschließende Meldung an die Monitoringstelle bis 30. November 2015 gesetzlich vorgeschrieben. Ein weiteres Energieaudit muss zumindest alle 4 Jahre wiederholt werden.
Kleine und mittlere Unternehmen können nach Möglichkeit Energieberatungen zumindest alle 4 Jahre durchführen und die Daten an die Monitoringstelle melden lassen.
Bei Firmenbeteiligungen gilt:
Übersteigt die Eigentumsstruktur 50%, wird die gesamte Unternehmensgruppe betrachtet. Alle in Österreich ansässigen Unternehmen werden auf die Mitarbeiteranzahl, den Umsatz und die Bilanzsumme hin geprüft und als ein großes Unternehmen laut Energieeffizienzgesetz behandelt.
Für große energieverbrauchende Unternehmen sind die Durchführung eines erstmaligen Energieaudits gemäß EN 16247 und die anschließende Meldung an die Monitoringstelle bis 30. November 2015 gesetzlich vorgeschrieben. Ein weiteres Energieaudit muss zumindest alle 4 Jahre wiederholt werden.
Kleine und mittlere Unternehmen können nach Möglichkeit Energieberatungen zumindest alle 4 Jahre durchführen und die Daten an die Monitoringstelle melden lassen.
Noch eins: beim Betrieb eines zertifizierten Managementsystems entfällt die Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits dennoch nicht. Wird oder wurde ein zertifiziertes, gesetzeskonformes Managementsystem eingeführt, besteht lediglich die Option ein verpflichtendes Audit auch intern durchführen zu dürfen.
Für interne Energieauditoren gelten laut Energieeffizienzgesetz dieselben Qualifikationen, wie für externe Energieauditoren. Die Listung eines internen Energieauditors bei der Monitoringstelle entfällt. Die Aufrechterhaltung der Qualifikation eines internen Energieauditors setzt den Nachweis laufender Fortbildungen voraus.
Der Vorteil eines zertifizierten Energiemanagementsystems, das mittels physisch verbauter Sensoren in technischen Anlagenteilen vernetzt werden kann, liegt in der laufenden Energieverbrauchsüberwachung im gesamten Unternehmen.
Noch eins: beim Betrieb eines zertifizierten Managementsystems entfällt die Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits dennoch nicht. Wird oder wurde ein zertifiziertes, gesetzeskonformes Managementsystem eingeführt, besteht lediglich die Option ein verpflichtendes Audit auch intern durchführen zu dürfen.
Für interne Energieauditoren gelten laut Energieeffizienzgesetz dieselben Qualifikationen, wie für externe Energieauditoren. Die Listung eines internen Energieauditors bei der Monitoringstelle entfällt. Die Aufrechterhaltung der Qualifikation eines internen Energieauditors setzt den Nachweis laufender Fortbildungen voraus.
Der Vorteil eines zertifizierten Energiemanagementsystems, das mittels physisch verbauter Sensoren in technischen Anlagenteilen vernetzt werden kann, liegt in der laufenden Energieverbrauchsüberwachung im gesamten Unternehmen.
Für nicht-produzierende Unternehmen werden voraussichtlich die Kosten, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem gemäß ISO 50001 verursacht, den Nutzen nicht übersteigen können. Folglich ergibt sich, dass für diese nicht-produzierenden großen Unternehmen das Energieaudit gemäß EN 16247 die bessere Wahl sein wird.
Der Auditbericht mit seiner ausführlichen Zusammenfassung und Darstellung aller Energieflüsse und den damit verbundenen Kosten im Unternehmen beinhaltet detaillierte Maßnahmen und Empfehlungen zur Durchführung von Energieeinsparungen.
Das große Unternehmen ist aber gesetzlich nicht verpflichtet, die im Zuge des Audits erarbeiteten Empfehlungen und Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen.
Der Gesetzesgeber geht vielmehr davon aus, dass das Unternehmen aufgrund von Amortisationsrechnungen, die im Zuge eines Energieaudits gemäß EN 16247 erstellt werden, freiwillig Energieeinsparungsmaßnahmen durchführen wird.
Das verpflichtende, nach längstens vier Jahren abzuhaltende Folgeaudit soll überprüfen, ob und in welchem Ausmaß Energieeinsparungen durchgeführt wurden und welche Höhe an Energieeinsparungen tatsächlich eingetreten ist.
Die Monitoringstelle hat den gesetzlichen Auftrag, die Erfassung der Energieeinsparungen zu erheben und das Ergebnis für ganz Österreich zu bilanzieren. Sie trägt auch die Verantwortung gegenüber der EU. Die tatsächlichen Einsparungen summiert tragen zur Erreichung des Verpflichtung Österreichs zum „20-20-20 Ziel“ der EU (Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU der Europäischen Union) bei.
Ein Energieaudit gemäß EN 16247 umfasst alle energieverbrauchenden Unternehmensbereiche aufgeteilt auf Gebäude, Prozesse und Transport. Energieverbrauchende Teilbereiche, wie z. B. ein Fuhrpark, dessen Endenergieverbrauch unter 10% gemessen am Gesamtendenergieverbrauch liegt, kann optional aus dem Energieaudit ausgenommen werden. Alle übrigen endenergieverbrauchenden Teilbereiche im großen Unternehmen sind vom Energieaudit gemäß EN 16247 zu erfassen.
Der Energieauditor muss für jeden Teilbereich (Gebäude, Prozesse und Transport) qualifiziert und berechtigt sein, Energieaudits gemäß EN 16247 durchführen zu dürfen, um gegenüber der Monitoringstelle seiner gesetzlichen Meldepflicht stellvertretend für das große Unternehmen nachkommen zu können.
Zur Durchführung eines gesetzeskonformen Energieaudits gemäß EN 16247 sind ausschließlich qualifizierte Energieauditoren berechtigt. Diese müssen bei der Monitoringstelle gemeldet und gelistet sein.
Unsere Leistungen
Die ARGE ENERGIEAUDIT © besitzt die Qualifikation für die Durchführung jedes der drei beinhalteten Teilbereiche des Energieaudits gemäß EN 16247 – siehe auch News.
- Quick-Check des Energieeinsparpotenzials
- Externe Energieaudits gemäß ÖNORM EN 16247
- Übernahme der Meldung und Kontaktaufnahme mit der nationalen Monitoringstelle
- Definition von sinnvollen Maßnahmen und deren wirtschaftliche Bewertung
- Energiemonitoring
- Coaching/Begleitung bzw. Planung/Bauüberwachung bei der Umsetzung von Maßnahmen
- Schulung der unternehmensinternen Mitarbeiter
- Begleitung von Förderansuchen im Zusammenhang mit umzusetzenden Maßnahmen
- Synergieeffekte mit Gebäudebewertungssystemen (wie EU Green Building, klimaaktiv, TQB/ÖGNB, ÖGNI,..)
Unser Honorar
- Quick-Check ab € 500,00 je Auditbereich
- Honorar für das Energieaudit in Abhängigkeit von Größe und Aufwand individuell zu vereinbaren