Neues Energieeffizienzgesetz – Konsequenzen für Unternehmen
Die Bestimmungen des Energieeffizienzgesetzes (EEffG), BGBl. I Nr. 72/2014, die Unternehmen betreffen, treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
Das Gesetz unterscheidet zwischen großen Unternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Energielieferanten.
– Große Unternehmen müssen gemäß § 9 Abs. 1 und 2 EEffG als Energieverbraucher entweder
- regelmäßige Energieaudits durchführen oder
- ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMS) einführen,
– kleine und mittlere Unternehmen sollten Energieberatungen durchführen lassen,
– Energielieferanten müssen Energiemonitoring einführen.
Bei einem ausführlichen Energieaudit werden die Verbräuche von Gebäuden, Anlagen, Prozessen, Energietechnik und sonstige energierelevante Aspekte erhoben. Gemäß EN 16247 werden alle relevanten Energiemengen auf eine Zeitachse aufgetragen und dargestellt und deren Kostenrelevanz betrachtet. Am Ende des Audits steht eine systematische Übersicht für die Energieversorgung, Energiebereitstellung und Energieverwendung im Unternehmen. Aus der Bestandsanalyse lassen sich Maßnahmen zur Minimierung des Energieverbrauches und damit der laufenden Betriebskosten ableiten, womit die Unternehmensleitung ein wichtiges Steuerungsinstrument in die Hand bekommt.
Ein Energieaudit muss zumindest alle vier Jahre durchgeführt werden. Das erste Audit muss maximal 11 Monate nach In-Kraft-Treten des Gesetzes, also spätestens im November 2015 abgeschlossen sein.
ARGE ENERGIEAUDIT © – ZT-RB und IBO GmbH
Die ZT-Kanzlei DI Reinhold Bacher und IBO – Österreichisches Institut für Bauen und Ökologie GmbH bündeln ihre Kräfte und bieten als ARGE ENERGIEAUDIT © gemeinsam Beratungsleistungen in der energetischen Optimierung von Bestandsobjekten an.
Gesetzliche Vorgaben und die Senkung der laufenden Betriebskosten sind Motivation für Quick-Check und detailliertes Energieaudit. Profitieren Sie vom langjährigen Know-How zweier Partner in der Gebäudebestandsanalyse.
Beratungsleistungen der ARGE ENERGIEAUDIT ©:
- Quick-Check des Energieeinsparpotenzials
- Externe Energieaudits gemäß ÖNORM EN 16247
- Übernahme der Meldung und Kontaktaufnahme mit der nationalen Monitoringstelle
- Definition von sinnvollen Maßnahmen und deren wirtschaftliche Bewertung
- Energiemonitoring
- Coaching/Begleitung der Umsetzung von geplanten Maßnahmen
- Schulung der unternehmensinternen Mitarbeiter
- Begleitung von Förderansuchen
- Synergieeffekte mit Gebäudebewertungssystemen (wie EU Green Building, klimaaktiv, TQB/ÖGNB, ÖGNI,..)
Die ARGE ENERGIEAUDIT © bietet Großunternehmen, die sich für die Variante „Energieaudit“ entscheiden, und KMUs, die Energieberatungen durchführen wollen, die Analyse der Energieverbräuche im Gebäudebestand an. Zur schnellen Orientierung und Potenzialanalyse dient ein Quick-Check, der in einer Detailanalyse der Einsparpotenziale Ihres Unternehmens münden kann.
Interesse geweckt? Bitte melden unter energieaudit[at]ztrb.at!
Ihr Reinhold Bacher