Regierung „bestraft“ die privaten Stromerzeuger

Entgegen der verlautbarten Energiestrategie versucht die Bundesregierung, die Ausbreitung der dezentralen Energieversorgung zu bremsen: Ein Erlass des Österreichischen Finanzministeriums wurde jetzt nur insofern geändert, als die Freigrenze von 5.000 Kilowattstunden Eigenverbrauch pro Jahr auf 25.000 KWh geändert wurden. Betroffen von dieser Lösung ist Photovoltaik, die Erzeugung von Strom
aus Kleinwasserkraftwerken, aus Biogas, Biomasse und Windenergie.

Damit aber sind zum Beispiel alle größeren Photovoltaik-Dachanlagen von Privatpersonen oder Betrieben der Elektrizitätsabgabe von 1,5 Cent pro kWh unterworfen. Bürgeranlagen, Landwirte und Gewerbebetriebe sind betroffen – der Ausbau der für das Klima so wichtigen Energiewende absichtlich gebremst.

Und hier einige der Reaktionen dazu: Chefverhandler und Umweltminister Andrä Rupprechter gibt sich damit zufrieden: „Die Eigeninitiative der Bürgerinnen und 
Bürger muss honoriert und nicht bestraft werden. Das ist ein klares
 Zeichen, dass Strom, der umweltfreundlich vor Ort produziert wird, 
Vorrang hat“, betont der Minister.

Die Umwelt- und 
Energiesprecherin der Grünen, Christiane Brunner: „Es 
ist zwar positiv, aber für uns Grüne nur der zweitbeste Schritt. Wir
 hatten in einem Antrag vorgeschlagen, den Eigenverbrauch von
 selbst produziertem Strom aus Erneuerbaren Energien gänzlich von der
Steuer zu befreien“, erläutert Brunner.

Der Verband PLATTFORM BÜRGERINITIATIVEN bemängelt die getroffene Entscheidung den Deckel für die „abstruse Besteuerung von selbsterzeugten und selbstverbrauchten Strom von jährlich 5000 kWh auf 25.000 kWh anzuheben. Einzig zeitgemäß wäre selbstverständlich nur eine völlige Steuerfreiheit von Eigenstrom.“

Gegen die Besteuerung von Sonnenstrom haben über 30.000 Menschen in 
einer Petition unterschrieben.

Quelle: www.energie-bau.at