Green Building Zertifizierung

„Green Building“ Status laut EU

Der Green Building Status kann bei neuen Dienstleistungsgebäuden erreicht werden, wenn der Heizwärmebedarf (HWB*), der außenindizierte Kühlbedarf (KB*) und nunmehr auch der Endenergiebedarf (EEB) zumindest 25 Prozent unterhalb der länderspezifischen Bauordnung zu liegen kommen. Als Anforderung bei der Sanierung von Dienstleistungsgebäuden gilt: es muss aufgrund der Sanierungsmaßnahmen eine Primärenergieeinsparung von mindestens 25 % im Vergleich zum Energieverbrauch oder Energiebedarf vor der Sanierung erreicht werden.

Mit dem Green Building (GB) Status wird – anders als bei anderen Gebäudeeffizienz-Auszeichnungen, wie LEED und BREEAM etc. – nicht das Gebäude, sondern der Gebäudeeigentümer ausgezeichnet. Es ist somit ein Marketing-Instrument, welches der Gebäudeeigentümer in gebührender Weise vermarkten kann und sich damit von anderen, vergleichbaren Unternehmen abhebt sowie auf eine nachhaltige Unternehmenspolitik verweist. Im Falle des Verkaufs des Gebäudes kann der EU Green Building Status auf Basis eines entsprechenden Antrags an die EU (Submission Form) dem neuen Gebäudeeigentümer quasi „mitgegeben“ werden.

Unsere Leistungen:

EUGB-Poster

Stufe 1 – Beurteilung/Ermittlung, ob Green Building Partnerstatus möglich, d. h.

  • Sichtung und Prüfung der für die Beurteilung maßgeblichen Unterlagen, insbesondere eines OIB-konformen Energieausweises, welchen bei Nichtvorhandensein auch wir in der Lage sind, zu rechnen (siehe auch Referenzen Energieausweis)
  • Zusammenführung und Implementierung jener zusätzlichen Verbraucher, die nicht in den Energieausweisen erfasst sind
  • Ermittlung des Primärenergiebedarfs
  • Evaluierung und Aufstellung der Empfehlungen zur Erreichbarkeit der Voraussetzungen für den Partnerstatus im Green Building Programm der EU
  • es folgt die „NO“- oder „GO“-Entscheidung durch den Auftraggeber

Stufe 2 – Unterlagen-Aufbereitung für die Einreichung zur Partnerstatus-Verleihung, d. h.

  • Auswertung und schriftliche Aufbereitung der o.a. Erhebungen in der für die Einreichung erforderlichen Form
  • Zusammenstellung der technischen Unterlagen dafür
  • Erstellung bzw. Ausfertigung der Einreichunterlagen zur Vorlage an den Antragsteller. Einreichung beim Joint Research Centre der EU-Kommission in Ispra (IT)

Nachdem wir schon einige Gebäudeeigentümer in den EU Green Building Partner Status begleiten durften, sind wir von der EU berechtigt, seit 16. Mai 2012 im Geschäftsverkehr die Bezeichnung „Green Building Endorser“ führen zu dürfen (EUGB Website).

 

Referenz