SN sagen „Gesetze bremsen die Sonne aus“

Würden nur auf zehn Prozent der Wiener Zinshäuser PV-Anlagen errichtet, könnten damit 360 Gigawattstunden Strom erzeugt werden. Das entspricht dem Stromverbrauch von 100.000 Einfamilienhäusern jährlich.

Der Artikel in den Salzburger Nachrichten vom 10.11.2014 von Frau Monika Graf fasst treffend zusammen, warum so wenige Photo­voltaik­anlagen klassische Mietshäuser in Österreich zieren. Waren es bislang die Investitions­kosten, die dies verhinderten, sind es mittlerweile die gesetzlichen Rahmen­bedingungen, die gegen eine derartige Anlage sprechen.

Mit freundlicher Genehmigung der SN zitieren wir daraus:

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Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern sind rechtlich derzeit nicht möglich. Der Ausbau würde mehr Sonnenstrom bringen, könnte aber auch unerwünschte Folgen haben.
Wer kann, installiert heute auf dem Dach seines Hauses eine Photovoltaikanlage und nützt so gut es geht den eigenen Strom. Umso eigenartiger wirkt es, dass auf klassischen Mietshäusern bis heute kaum Sonnenstrom erzeugt wird. Das hat weniger mit mangelndem Ökobewusstsein der Immobilienbesitzer zu tun, sondern mit dem Gesetz. Denn das Wohnungseigentumsgesetz erfordert nicht nur einen einstimmigen Beschluss der Eigentümer, sondern solche Anlagen müssen laut Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen. Den selbst erzeugten Strom vom Hausdach unter den Eigentümern oder Mietern zu verteilen ist laut ElWOG nur mit Netzbetreiber-Berechtigung erlaubt. Ohne Eigenverbrauch sind Photovoltaikanlagen, obwohl sie viel billiger geworden sind, jedoch wenig rentabel.

E-Control-Vorstand Walter Boltz sieht ein grundsätzliches Problem: Verrechnungstechnisch könne man alles tun, ähnlich wie in Deutschland, wo der PV-Strom einfach anteilig Mietern zugerechnet wird. „Aber man weckt damit viele Begehrlichkeiten.“ Das Problem sei, dass mehr und mehr Stromkunden zwar am Netz hängen, für selbst erzeugten Strom aber keine Netzgebühren zahlen wollen. „Die Netzkosten werden aber nicht weniger „, sagt Boltz, andere müssten daher mehr zahlen, was diskriminierend sei. Zudem gebe es ungelöste Sicherheitsfragen, weil die Anlagen nicht schaltbar seien. „Das ist nicht so einfach“, sagt Boltz, „auch weil Ökostrom kein unwesentlicher Teil der Erzeugung mehr ist.“
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Aus unserer Praxis hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass – bereits vor der Herausforderung, dem ElWOG Genüge zu tun – beim kommunizierten Wunsch einiger Miteigentümer eine Photovoltaikanlage zu errichten sich die Einstimmigkeit der Eigentümer als durchwegs schwierig gestaltet. Ein Miteigentümer hat sich immer noch gefunden, der einer gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage gegenüber kritisch eingestellt ist und die fehlende Einstimmigkeit ein derartiges Projekt rasch kippt, bevor überhaupt zusätzliche gesetzliche Hürden in Angriff genommen werden könnten.

Als praktizierender Österreicher sollte es zwar keine allzu große Verwunderung auslösen, jedoch ist es immer wieder ernüchternd erkennen zu müssen, wie in Deutschland Vieles anders und oft einfacher geregelt wird.

Ihr Reinhold Bacher